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Anmeldung von privaten Feiern in öffentlichen Räumlichkeiten nach §13 der Coronaschutzverordnung

Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass – wie zum Beispiel Hochzeitsfeiern oder runde Geburtstage – außerhalb des eigenen privaten Bereichs dürfen mit maximal zehn Personen gefeiert werden. Feste ab dem 28.10.2020 sind mindestens drei Werktage vor dem Termin im Fachbereich Einwohner · Ordnung schriftlich anzumelden, zusammen mit einer Gästeliste inklusive der vollständigen Kontaktdaten zur Rückverfolgung. Eine Vorlage für eine solche Gästeliste liegt unter „Dokumente“ ab. 

Die Anmeldung ist bei der Stadt Erkrath auch über ein Online-Formular möglich. 

Für die Veranstaltung muss eine verantwortliche Person festgelegt sowie die vorliegende Gästeliste aktualisiert werden. Nicht zu den Teilnehmenden zählen Dienstleister, wie beispielsweise Servicepersonal.

Für den Fall, dass die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird sowie die Schutzmaßnahmen unvollständig umgesetzt werden, droht dem Veranstalter eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro.