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Eingeschränkter Kindersachenflohmarkt im November

Nachdem der September-Termin des Kindersachenflohmarktes abgesagt werden musste, hat die Abteilung Kultur für den nächsten Trödel am 07.11.2020 ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet. So kann der beliebte Flohmarkt wie gewohnt von 09:00 bis 13:00 Uhr in der Stadthalle stattfinden, allerdings nur mit einer begrenzten Anzahl an Ausstellenden sowie Besucherinnen und Besuchern.

Die Anzahl der Tische wurde um die Hälfte reduziert, um den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern überall einzuhalten. Pro Person wird nur ein Tisch vergeben, damit möglichst viele die Chance auf einen Standplatz haben. Der Verkauf ist dabei nur Einzelpersonen gestattet. Die Marktfläche ist via Einbahnstraßensystem begehbar.

Alte Karten verlieren ihre Gültigkeit – neue Platzvergabe per Los

Aufgrund der neuen Aufteilung und des veränderten Konzeptes verlieren die bisher erworbenen Standkarten ihre Gültigkeit. Für eine Erstattung können die Karten per Post oder als Fotoanhang per Mail mit Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und Kontoverbindung an die Abteilung Kultur zurückgeschickt werden. Wer sich erneut um einen Stand bewerben möchte, kann dies bei der Rückgabe seiner alten Standplatzkarte angeben – eine Anmeldung ist allen Interessierten bis zum 18.10.2020 möglich. Sollte die Nachfrage die Anzahl der vorhandenen Standplätze übersteigen, entscheidet das Losverfahren. Standplatzwünsche können im November leider nicht berücksichtigt werden.

Besucherinnen und Besucher werden vorab um Anmeldung gebeten

Wer den Kindersachenflohmarkt besuchen möchte, wird um eine Vorabreservierung zur Registrierung der Kontaktdaten und Vermeidung von Warteschlangen gebeten. Die Reservierung ist telefonisch unter 0211 2407-4009 oder per Mail an kultur@erkrath.de möglich. Wer seine Daten vorab registriert hat, kann schneller eingelassen werden. Da die Anzahl der Personen in der Stadthalle beschränkt wird, kann es jedoch auch mit Vorabreservierung im Laufe des Tages zu Wartezeiten kommen.

Beim Aufenthalt in der Stadthalle ist das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Ausstellende und Besuchende sowie Handdesinfektion beim Betreten des Gebäudes Pflicht. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, auch in der Warteschlange vor dem Gebäude.

28.09.2020