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Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung

Wenn Sie eine Finanzierung beantragen, werden Sie in der Regel um einen Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung gebeten.

Der Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung enthält neben Sachdaten zum Flurstück auch Eigentümerangaben und damit personenbezogene Daten. Deshalb dürfen diese nur an Personengruppen mit berechtigtem Interesse ausgehändigt werden. Hierzu gehören Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Notare sowie weitere Person mit nachweislich berechtigtem Interesse.

Arten

  1. Flurstücksnachweis
    Dieser Nachweis enthält Angaben zur Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, Nutzung, Buchungsart und Buchung.
  2. Flurstücks- und Eigentümernachweis
    Dieser Nachweis enthält Angaben zur Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, Nutzung, Buchungsart, Buchung und den Eigentümern.
  3. Grundstücksnachweis
    Dieser Nachweis enthält Angaben zur Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, Nutzung, Buchungsart, Buchung und den Eigentümern.
  4. Bestandsnachweis
    Dieser Nachweis enthält Angaben zu den Eigentümern, zur Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche und Nutzung.

Über die Stadt Erkrath sind keine Auszüge aus dem Grundbuch erhältlich.

Beantragung

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbeschreibung, teilen Sie uns bitte in einem formlosen Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail die benötigte Art der Liegenschaftsbeschreibung, die Straße und Hausnummer oder die Gemarkung, die Flur und die Flurstücksnummer sowie Ihre Rechnungsanschrift mit. Darüber hinaus benötigen wir zwingend einen Eigentümernachweis oder eine Vollmacht.

Sie können auch gerne bei uns persönlich vorbei kommen.

Gültigkeit

Ihre Liegenschaftsbeschreibung ist ein halbes Jahr lang gültig. Maßgebend ist der Tag der Erstellung.

Gebühr

Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung: 30,00 Euro

Mehrausfertigung: 1,00 Euro