Änderung zur Vorgabe von Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Im Juni hat der Landtag eine Änderung der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ beschlossen, die am 13.08.2020 in Kraft getreten ist. Für private Abwasserleitungen aller Gebäude, die nach dem 01.01.1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, sah die bisher geltende Regelung für die sogenannte „Dichtheitsprüfung“ eine Frist bis zum 31.12.2020 vor. Dies betraf in Erkrath rund 2.200 Häuser.
Mit der Gesetzesänderung entfällt die generelle Prüfpflicht für private Abwasserleitungen nun weitgehend. Die Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Leitungen ist zukünftig nur noch bei Neubauten, wesentlichen baulichen Veränderungen und in begründeten Verdachtsfällen verpflichtend durchzuführen. Die einzige Ausnahme bilden noch private Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden und in einer Wasserschutzzone liegen. Hierfür und für gewerbliches und industrielles Abwasser bleiben die bisherigen Fristen bestehen.
Für weitere Fragen zum aktuellen Sachstand der Zustands- und Funktionsprüfung oder zum Thema Grundstücksentwässerung steht Ihnen Marcel Berg vom Abwasserbetrieb der Stadt Erkrath gerne zu Verfügung – entweder telefonisch unter 0211 2407-6904 oder per E-Mail an berg@abwasserbetrieb-erkrath.de.