Neuwahl der / des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Mit der Neuwahl des Stadtrates wird auch die Stelle der bzw. des ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten durch den zuständigen Ausschuss neu besetzt. Alle Interessierten werden aufgerufen, sich vom 20.08. bis zum 02.09.2020 zu bewerben. Das Ehrenamt wird immer für die Dauer einer Wahlperiode des Stadtrates vergeben.
Der bzw. die Behindertenbeauftragte wirkt auf kommunaler Ebene darauf hin, die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Aktuell ist geplant, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses (voraussichtlich am 19.11.2020) persönlich vorstellen und anschließend eine Person von den Ausschussmitgliedern gewählt wird.
Bewerbung bis zum 02.09.2020 möglich
Für die Erfüllung dieser Tätigkeit sucht die Stadt Erkrath eine sachkundige, fachlich kompetente sowie verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit. Sie sollte über ein hohes Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen für die Belange, Wünsche und Probleme der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner sowie über Kreativität und Organisationstalent für Maßnahmen der Integrationsförderung verfügen. Es wird eine Aufwandsentschädigung von derzeit monatlich 170 Euro gewährt.
Bewerbungen sind spätestens bis zum 02.09.2020 schriftlich einzureichen – die PDF-Vorlage ist unter „Dokumente“ abrufbar. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Tätigkeiten. Zudem können die Unterlagen telefonisch bei Frau Steller angefordert werden.