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Wohnsitzmeldung zur Wahlberechtigung

Das aktive Wahlrecht ist bei den Kommunalwahlen an die Anmeldung der Wohnung, bei mehreren Wohnungen an die Hauptwohnung gebunden. Demnach müssen An- und Ummeldungen in Erkrath bis spätestens Freitag, den 28.08.2020, vorgenommen werden, damit noch rechtzeitig ein Eintrag in das Wählerverzeichnis erfolgen und das Wahlrecht ausgeübt werden kann. Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes kann sich durch die Ummeldung eine Änderung des Wahlbezirkes ergeben.

Ob Zuzug von außerhalb oder Umzug innerhalb der Stadt Erkrath, die An- oder Ummeldung sollte zeitnah im Bürgerbüro erfolgen. Dazu ist derzeit eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können telefonisch unter 0211 2407-3344 sowie per Mail an buergerbuero@erkrath.de abgestimmt werden. Infolge der An- oder Ummeldung erhalten Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung, aus der Wahlbezirk und Anschrift des Wahllokals hervorgehen und die zudem einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl beinhaltet. Zuvor getätigte Briefwahlen werden für ungültig erklärt.

Wahlberechtigung entfällt bei Zuzug nach dem 28.08.

Wer ab dem 29.08.2020 bis zum 12.09.2020 aus einer kreisangehörigen Kommune nach Erkrath zieht, kann zwar noch an der Kreiswahl für den Landratsposten teilnehmen, ist jedoch nicht für die Rats- oder Bürgermeisterwahl in Erkrath zugelassen. Vorher getätigte Briefwahlen werden für ungültig erklärt. Wer in diesem Zeitraum von außerhalb des Kreises Mettmann nach Erkrath zieht, kann nicht mehr ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden und ist damit für die kommende Kommunalwahl nicht wahlberechtigt. Auch hier werden zuvor abgegebene Briefwahlstimmen für ungültig erklärt. Nur für Personen, die innerhalb von Erkrath umziehen, bleibt die Wahlberechtigung auch nach dem 28.08. im ehemaligen Wahlbezirk bestehen, bereits getätigte Briefwahlen behalten in diesem Fall ebenfalls ihre Gültigkeit.

Bei Rückfragen zur Kommunalwahl steht das Wahlamt telefonisch unter 0211 2407-3219 oder per Mail an wahlen@erkrath.de zur Verfügung.

19.08.2020