Urnengemeinschaftsgrabanlagen
Eine Bestattung in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage ist auf jedem der drei Erkrather Friedhöfe möglich. Die Bestattung ist sowohl in einem Wahlgrab, bei dem sich der Nutzungsberechtigte seine Grabstätte individuell aussuchen kann, als auch in einem Reihengrab möglich. In einer Wahlgrabstätte dürfen bis zu zwei Urnen bestattet werden, in einer Reihengrabstätte eine Urne.
Die Friedhofsverwaltung pflegt diese Grabanlage dauerhaft. Blumenschmuck, Gestecke oder Grablichter dürfen daher nicht abgelegt werden. Das Ablegen von Einzelblumen ist jedoch gestattet.
Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre.