Ermäßigung der Unterrichtsentgelte
Für eine Ermäßigung gelten folgende Voraussetzungen:
• Bei Vorlage eines Erkrath-Passes oder einer Bescheinigung des Sozialamtes (Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach Sozialgesetzbuch 2, Sozialgesetzbuch 12, dem Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeld) wird eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt.
Nähere Einzelheiten sind in der Schul- und Entgeltordnung festgelegt.
• Bei mehreren Personen einer Familie wird eine Ermäßigung ab der dritten Person in Höhe von 20 Prozent, ab der vierten Person in Höhe von 30 Prozent, ab der fünften und für jede weitere Person von 40 Prozent gewährt. Die Ermäßigung wird jeweils auf das Entgelt der zuletzt angemeldeten Person gewährt.
Auf Antrag kann bei besonderer Förderungswürdigkeit, wie zum Beispiel bei einer studienvorbereitenden Ausbildung, eine Ermäßigung gewährt werden, die die Schulleitung und zwei Lehrkräfte befürworten müssen.