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Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erkrath, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Steckbriefe der aktuellen Bewerberinnen und Bewerber gibt es hier.