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Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.

Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Bauantrages beim Fachbereich Bauaufsicht. Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Brauchbarkeit und Übereinstimmung mit dem Baurecht geprüft. Städtische Dienststellen und Betriebe sowie externe Behörden werden beteiligt. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung über den eingereichten Bauantrag.

Dabei wird bei den Baugenehmigungsverfahren zwischen folgenden Verfahren unterschieden:

  • Baugenehmigungsverfahren (§ 65 i.V.m. § 50 Abs. 2  Bauordnung NRW 2018),
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Bauordnung NRW 2018),
  • Genehmigungsfreistellung  (§ 63 Bauordnung NRW 2018),
  • Sonderbauten (§ 50 Bauordnung NRW 2018),
  • Typengenehmigung, referentielle Baugenehmigung ( § 66 Bauordnung NRW 2018).

Einige Bauvorhaben, Anlagen und Abbrüche, aber auch bestimmte Nutzungen von Gebäuden und Grundstücken sind baugenehmigungsfrei.

Notwendige Unterlagen Baugenehmigung

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:

  • Bauantragsformular
  • amtlicher Lageplan
  • Flurkarte, Amtliche Basiskarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze
  • bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
  • gegebenenfalls Erklärungen des/der Entwurfsverfassers
  • Baustatistikvordruck

Bei größeren Bauvorhaben sind weitere Unterlagen erforderlich. Alle Unterlagen sind mehrfach einzureichen.