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Corona-Pandemie: Neuregelung der Kinderbetreuung

Das Land NRW hat die Kinderbetreuung von Personen der kritischen Infrastruktur neu geregelt, ebenso wie die Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende. Ab Montag, den 23.03.2020, sind mehr Personen anspruchsberechtigt: Jede Person, die in der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Unentbehrlichkeit vorweisen kann, hat einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung – unabhängig davon, ob die Partnerin oder der Partner auch einen solchen Anspruch nachweisen kann. Damit reicht ab Montag die Vorlage einer einzigen Bescheinigung aus.

Dies gilt für Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegestellen und heilpädagogische Kindertageseinrichtungen. Dabei dürfen nur gesunde Kinder betreut werden. Auch Kinder, die sich zuvor in Risikogebieten aufgehalten haben, sind von der Betreuung ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Betreuung wird immer in der jeweiligen Einrichtung erfüllt, die die Kinder normalerweise besuchen. Zudem haben auch Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur einen Betreuungsanspruch, die sonst keinen Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung haben. In diesen Fällen können die Eltern sich am besten per E-Mail an die Stadtverwaltung wenden, da dies die kürzeste Bearbeitungszeit gewährleistet:

  • für den Bereich Schule: Andrea Graef und Silke Stifka unter „Ansprechperson“
  • für den Bereich Kindertagesbetreuung: Nicole Pauli und Oliver Völlings unter „Ansprechperson“

Betreuung am Wochenende und in den Osterferien

Zusätzlich zu der Neuregelung des Betreuungsanspruches wird ab dem 23.03.2020 auch eine Wochenendbetreuung angeboten, die sich auch über die Osterferien erstreckt. Auf diese Weise sollen besonders Eltern im Schichtdienstbetrieb entlastet werden.

22.03.2020