Vorgaben zum Infektionsschutz - Erlasse und Verbote
Die Beschränkungen wurden weitestgehend aufgehoben. Eine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen besteht nicht mehr. Auch im öffentlichen Personennah- sowie Personenfernverkehr ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr verpflichtend.
In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) kann für den Besuch mitunter noch ein negativer Selbsttest oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nötig sein.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Interessierte unter „Dokumente“. Die Regelungen sind zudem stets auf der Corona-Seite der Landesregierung NRW einzusehen.