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Verhalten im Krankheitsfall und Quarantäneregelung

Eine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen besteht nicht mehr.

Mit einem positiven Test dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) jedoch nach wie vor für fünf volle Tage nicht betreten werden. Für Beschäftigte dieser Einrichtungen gilt außerdem weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Positiv auf Corona Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Bei akuten Krankheitssymptomen sollten Erkrankte außerdem zu Hause bleiben und sich auskurieren.