Verhalten im Verdachtsfall
Personen mit corona-typischen Symptomen wird empfohlen sich zur weiteren Abklärung in erster Linie an ihren behandelnden Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Eine Testpflicht besteht nicht mehr.
Generell gilt, dass Personen mit akuten Krankheitssymptomen nicht zur Arbeit gehen und daheim auskurieren sollten.