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Nachtrag zum Haushaltsplanverfahren 2024 und 2025

Am Dienstag, den 10.12.2024, haben Bürgermeister Christoph Schultz und Stadtkämmerer Thorsten Schmitz den Nachtrag zum Haushaltsentwurf 2025 in den Rat der Stadt Erkrath eingebracht. Im vergangenen Jahr war erstmals ein Doppelhaushalt für 2024 und 2025 verabschiedet worden.

Der Nachtragshaushaltsentwurf weist für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwands von circa 3,5 Millionen Euro und unter erstmaliger Anwendung eines Verlustvortrages nach § 79 Absatz 3 GO NRW von 3,02 Millionen Euro ein Defizit in Höhe von 6,82 Millionen Euro aus. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für die Jahre 2026 bis 2028 unter Berücksichtigung globaler Minderaufwendungen und Verlustvorträgen Defizite in Höhe von 6,48 Millionen Euro für 2026, 6,16 Millionen Euro für 2027 und 5,85 Millionen Euro für 2028 vor. Damit ist es gelungen, in sehr schwieriger Zeit einen genehmigungsfähigen Nachtrag aufzustellen, der die verpflichtende Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vermeidet.

Von Januar bis Februar 2025 werden die Fachausschüsse nun über den Nachtragshaushaltsentwurf beraten. Die Beschlussfassung des Stadtrates über den kommenden Haushalt ist für die Sitzung am 25.02.2025 vorgesehen. Anschließend erfolgt die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist bis Ende März 2025 zu rechnen. Der Nachtrag zum Haushaltsentwurf 2025 sowie die Reden von Bürgermeister Christoph Schultz und Stadtkämmerer Thorsten Schmitz sind unter „Dokumente“ abrufbar.