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Verpackungen (Gelber Sack / Gelbe Tonne)

Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metallen oder Verbunden werden in den so genannten „Gelben Tonnen“ oder „Gelben Säcken“ einer Verwertung zugeführt.

+ Verpackungsmüll

  • Verkaufsverpackungen aus Plastik wie zum Beispiel
    • Joghurtbecher,
    • Spüliflaschen,
    • Margarinebecher,
    • Einweggeschirr,
    • Styroporverpackungen,
    • Plastiktüten.
  • Verkaufsverpackungen aus Metall wie zum Beispiel
    • Alufolie,
    • Weißblechdosen,
    • Verschlüsse,
    • Menüschalen,
    • Getränkedosen.
  • Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen wie zum Beispiel
    • Getränkekartons,
    • Vakuumverpackungen,
    • Tablettenblister,
    • Suppentüten,
    • Milchkartons.

- Kein Verpackungsmüll

  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe oder Karton
  • Verkaufsverpackungen aus Glas.
  • Haushaltsgegenstände aus Plastik, Metall, Verbund wie zum Beispiel 
    • Spielzeug,
    • CDs,
    • Vidoekassetten,
    • Werkzeug.
  • Gefüllte Verpackungen oder stark verschmutzte Verpackungen.
  • Verpackungen von Schadstoffen mit anhaftenden Resten.

Weitere Hinweise zum Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz regelt, dass Verpackungen außerhalb der städtischen Abfallentsorgung auf einem zweiten „dualen“ privatwirtschaftlichen Wege gesammelt und verwertet werden. Im Kreis Mettmann ist derzeit die Firma Awista Logistik GmbH von den Dualen Systemen mit der Einsammlung der gelben Säcke und der Leerung der gelben Tonnen beauftragt.

Die „Dualen Systeme“ haben eine gemeinsame Website eingerichtet. Hier erfahren Sie alles über Geschichte, Leistungen und Funktionsweisen der Dualen Systeme. Zudem gibt es einen Serviceberich mit Downloads, weiterführenden Links und regelmäßigen Neuigkeiten.

Die gelben Tonnen, Container und Säcke sind kostenfrei. Das Einsammeln, Sortieren und Verwerten der Verkaufsverpackungen wird durch die Verpackungsherstellenden und den Handel finanziert.