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Elementarschadenversicherung

Hauseigentümer können sich mit einer Wohngebäudeversicherungen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitz, Sturm und Hagel absichern.

Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser entstehen, werden von einer Wohngebäudeversicherung jedoch nicht abgedeckt. Für diese sogenannten erweiterten Naturgefahren ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Zu den Elementarschäden zählen neben Starkregen und Hochwasser unter anderem auch Lawinen, Erdrutsche und Erdbeben.

Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherer.

Weitere Informationen gibt es unter „Externe Links“ auf den Internetseiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.