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Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E33 – Kreuzstraße –

Der Rat der Stadt Erkrath hat am 11.07.2017 die Aufstellung bzw. Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 33 – Kreuzstraße (ehemals Weidenhof)– beschlossen. In der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 31.10.2019 erfolgt nun die Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Ziel der Planung ist, das mittlerweile frei geräumte Grundstück im Bereich Kreuzstraße / Ecke Beethovenstraße einer sinnvollen Flächennutzung zuzuführen, um die Verdichtung und Gestaltung des innerstädtischen Siedlungsgefüges zu voranzutreiben. Hier ist die Errichtung von 15 barrierefreien Wohnungen, einer Praxis und einem Ladenlokal vorgesehen.

Die Planunterlagen sind beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zur Einsicht ausgelegt.

Die vorliegenden Unterlagen zum Verfahren können zudem hier eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden.

 

29.09.2019