Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit
Die Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe EG 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 19,5 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt individuell in Absprache mit dem bzw. der Vorgesetzten.