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Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Mitteilung an die Unterhaltspflichtigen über die Gewährung von UVG-Leistungen
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse (UVG)
  • Einleitung von Mahn- und Pfändungsverfahren bei rückständigen Unterhaltsforderungen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen