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Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit

Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und kann bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Im begründeten Einzelfall besteht die Option auf Gewährung einer Zulage bis zur Entgeltgruppe 12.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenerledigung in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.