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Gebühren

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
  • Vor der Abgabe des Antrags ist ein Gebührenvorschuss in der Höhe von 191,00 Euro bzw. 38,00 Euro auf das Konto der Kreiskasse Mettmann zu leisten. Die Bankverbindung erhalten Sie bei Abholung der Antragsunterlagen im Standesamt.