Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Die Einbürgerung muss beantragt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Informationen über beizubringende Anlagen gibt es im Standesamt. Hier erhalten die Antragstellenden auch eine Beratung und alle nötigen Formulare. Der ausgefüllte Einbürgerungsantrag wird im Standesamt vervollständigt und zur Entscheidung unmittelbar an die Einbürgerungsstelle weitergeleitet.
Die Antragsunterlagen können während den Öffnungszeiten sowie nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Die Abgabe des Einbürgerungsantrags ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.