Aktivierung & PIN
Die Online-Funktion ist grundsätzlich eingeschaltet, ein Abschalten auf besonderen Wunsch ist nicht mehr möglich. Nur bei Minderjährigen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Online-Funktion deaktiviert. Sie kann aber nach dem Erreichen des 16. Lebensjahres auf Wunsch zugeschaltet werden. Die Zugangsdaten inklusive der PIN und PUK zur Benutzung der Online-Funktion werden mit einem separaten Anschreiben der Bundesdruckerei übersandt.
Bei der Beantragung Ihres neuen Personalausweises erhalten Sie zudem umfangreiche Informationen über die Funktionalität des Dokumentes.
Wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht mehr finden können oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben, müssen Sie derzeit für die Ausstellung einer neuen PIN einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Für die PIN-Rücksetzung brauchen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte
- eine aktuelle deutsche Meldeadresse
- ein geeignetes Smartphone
- die installierte AusweisApp2