Aktivierung & PIN
Die Online-Funktion ist grundsätzlich eingeschaltet, ein Abschalten auf besonderen Wunsch ist nicht mehr möglich. Nur bei Minderjährigen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Online-Funktion deaktiviert. Sie kann aber nach dem Erreichen des 16. Lebensjahres auf Wunsch zugeschaltet werden. Die Zugangsdaten inklusive der PIN und PUK zur Benutzung der Online-Funktion werden mit einem separaten Anschreiben der Bundesdruckerei übersandt.
Bei der Beantragung Ihres neuen Personalausweises erhalten Sie zudem umfangreiche Informationen über die Funktionalität des Dokumentes.
PIN-Rücksetzdienst
Der PIN-Rücksetzbrief kann über eine Website des Bundesministeriums bestellt werden und enthält eine neue PIN für Ihren Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Sie benötigen den PIN-Rücksetzbrief, wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.
Für die PIN-Rücksetzung brauchen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte
- eine aktuelle deutsche Meldeadresse
- ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät
- die installierte AusweisApp2