Hinweis für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Erkrath
Potentielle Bauflächen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Baulandkataster erfüllen, können auf Ihren Wunsch jederzeit in das Baulandkataster der Stadt Erkrath aufgenommen und veröffentlicht werden. Gegen diese Veröffentlichung können Sie aber auch jederzeit widersprechen. Das Grundstück wird dann aus dem Baulandkataster entfernt.