A1 Wohnumfeld und Fassaden
Ziel dieser Maßnahme ist die Aufwertung des Wohnumfelds und der Fassaden und damit des städtebaulichen Erscheinungsbildes. Hier sind Maßnahmen denkbar wie die Aufwertung von Hauseingängen, die Betonung von Wegebeziehungen, der Erneuerung oder Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsbereichen, die Neuordnung von Abfallstandorten und die Realisierung von Mietergärten. Anträge hierfür können ab sofort an die zuständige Stelle gestellt werden. Die geltende Richtlinie sowie das Antragsformular sind unter Dokumente zu finden.