Müssen die Anwohnerinnen und Anwohner mit Lärmbelästigung rechnen?
Der Lärmschutz genießt hohe Priorität. Um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner zu wahren, werden die höchsten Lärmschutzvorgaben – die für ein reines Wohngebiet gelten – eingehalten. Dabei ist das Gebiet eigentlich als allgemeines Wohngebiet zu werten. Zusätzlich wird durch das Anlegen eines gefangenen Innenhofes der Lärm durch das Gebäude selbst abgeschirmt. Das Errichten weiterer Schallschutzwände unterstützt dieses Vorhaben.
Ein großer Vorteil ist zudem die direkte Anbindung an die Bergische Allee, die den Einsatzkräften ein schnelles und problemloses Einbinden in den Straßenverkehr ermöglicht. Eine an die Einsatzfahrten gekoppelte Vorrangschaltung der Ampeln im Bereich der Wache unterstützt dabei das ungehinderte und geräuschlose Ausrücken ohne Einsatz des Martinshorns.