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Verstärkte Kontrollen zur Hundehaltung in Erkrath

Die städtische Ordnungsbehörde wird in den kommenden Wochen verstärkt Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren vierbeinigen Begleitern ansprechen und kontrollieren. Dabei soll überprüft werden, ob die Tiere ordnungsgemäß angemeldet sind. Bei der Kontrolle ist die entsprechende Hundesteuermarke vorzuzeigen. Die Marke sollte daher beim Ausführen von Hunden stets mitgeführt werden.

Jede Hundehaltung, die dem persönlichen Zweck dient, muss bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Dies gilt auch für die Haltung von Hunden, für die eine Steuerbefreiung gewährt werden kann, wie beispielsweise für Hunde aus deutschen Tierheimen oder bei Hundehalterinnen und Hundehaltern in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit besonderen Kennzeichen. Die Steuerpflicht richtet sich dabei nach der Anzahl der Hunde, ihrer Rasse sowie der von ihnen ausgehenden Gefahr. Die Anmeldung ist unmittelbar nach der Anschaffung des Hundes oder dem Zuzug in eine Gemeinde vorzunehmen. Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt dagegen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Weitere Informationen zur Hundehaltung in Erkrath sind der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/hundesteuer zu entnehmen. Dort finden Hundehalterinnen und Hundehalter auch ein entsprechendes Online-Formular zur An- und Abmeldung ihrer Hunde.

19.07.2023