Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Die zukünftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen im Rahmen der Vollausbildung dazu befähigt werden, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen. Dabei sind auch invasive Maßnahmen anzuwenden, um einer Verschlechterung der Situation der zu behandelnden Personen bis zum Beginn der notärztlichen Versorgung oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.
Darüber hinaus sollen die fertig ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter befähigt sein, im Rahmen der Mitwirkung eigenständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen, die von der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und Situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden.
Hierzu werden die zukünftigen Notfallrettungskräfte auf den entsprechend vorhandenen Rettungswagen des jeweiligen Rettungsdienstes im Rettungsdienst und Krankentransport eingesetzt.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt jeweils zum 01.09. eines Jahres und dauert 36 Monate
Ausbildung
Im ersten Ausbildungsjahr werden Grundlagen für den Einsatz im Rettungsdienst sowie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung und Organisation von Krankentransporten vermittelt. Das zweite Ausbildungsjahr dient dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Durchführung und Organisation von Notfalleinsätzen. Im dritten Ausbildungsjahr stehen die Vermittlung von fachübergreifenden Qualifikationen, das Kennenlernen besonderer Einsatzbereiche sowie die verantwortliche Übernahme des Notfalleinsatzes im Mittelpunkt der Ausbildung.
Die gesamte Ausbildung umfasst 4600 Stunden, davon 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an der Notfallsanitäterschule, 1960 Stunden praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache sowie 720 Stunden praktische Ausbildung im Krankenhaus.
Prüfung
Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung und besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege.
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss) und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. Abschluss der Fachoberschulreife (Realschulabschluss) und höher.
Sonstige Voraussetzungen
Nachweis über das Vorhandensein des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Silber (unter 18 Jahren) bzw. Deutschen Schwimmabzeichens in Silber (über 18 Jahre); Abzeichen nicht älter als zwei Jahre, Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit, selbständiges und kooperatives Arbeiten, hohes Engagement und Kundenorientierung, Identifikation mit den Grundsätzen des Rettungsdienstes.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest (Diktat und Aufgaben aus dem mathematischen und anderen naturwissenschaftlichen Bereichen, Fragen zum Allgemeinwissen), praktische Übungen und einem Vorstellungsgespräch.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.