Brandoberinspektoranwärterin und Brandoberinspektoranwärter
Die Tätigkeit einer Beamtin und eines Beamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst unterteilt sich grundsätzlich in zwei Hauptaufgabengebiete:
- Einsatzführungsdienst „C” der hauptamtlichen Wache bei der Brandbekämpfung und bei technischen Hilfeleistungen auch in Verbindung mit Rettungsdiensteinsätzen und bei Großschadenslagen,
- Leitung bzw. stellvertretende Leitung eines Sachgebietes. Es erwartet Sie ein familienfreundliches, flexibles Dienstplanmodell im Rahmen einer 48 Stunden Woche im sogenannten Mischdienst (12-12-24).
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 24 Monate.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsstufen:
- (B I) Truppführerin / Truppführer (feuerwehrtechnische Grundausbildung inklusive Rettungssanitäter-Ausbildung),
- (B III) Gruppenführerin / Gruppenführer,
- (B IV) Zugführerin / Zugführer,
- Vertiefung der erworbenen Kenntnisse in nachfolgenden Praktika,
- Erwerb des Führerscheins der Klasse C,
- Erwerb des Deutschen und Rettungsschwimmabzeichens.
Theoretische Ausbildung
Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung erfolgt eine Schulung auf den Gebieten der Menschenführung, Organisation, Betriebswirtschaft, Verwaltungsrecht und Haushaltswesen.
Laufbahnprüfung
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Anwärterbezüge
A 10-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens Abschluss eines Studiums mit einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich.
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, Bereitschaft und Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest, dem Nachweis der körperlichen Eignung durch einen umfangreichen Sporttest (angelehnt an den Sporttest Nordrhein-Westfalen), einem Assessment-Center und einem Vorstellungsgespräch.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild der Bewerberin oder des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.