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Stadtsekretäranwärterin und Stadtsekretäranwärter (Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt)

Die Gemeinde soll ihre Aufgaben reibungslos, zweckmäßig und wirtschaftlich erfüllen. Diese Leistungsfähigkeit hängt wesentlich von den Fähigkeiten, dem Einsatz und der Arbeitsweise der Bediensteten ab.

Die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten im nichttechnischen Dienst haben durch sicheren Umgang mit Gesetzen und Rechtsvorschriften in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen Entscheidungen zu treffen.

Beginn und Dauer

Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt, beginnt in der Regel zum 01.08. eines Jahres und dauert zwei Jahre.

Praktische und theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Erkrath, wie zum Beispiel: Personal · Organisation, Finanzen, Ordnungsverwaltung, Jugend und Soziales.

Die Ausbildungsdauer in den jeweiligen Fachbereichen beträgt vier bis fünf Monate.

Theoretische Ausbildung

Voraussichtlich zweimal wöchentlich finden am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf (Moskauer Straße 25, 40227 Düsseldorf) dienstbegleitende Lehrgänge unter anderem in folgenden Fächern statt: Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Öffentliche Finanzwirtschaft.

Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung wird von einem Prüfungsausschuss beim Bergischen Studieninstitut in Wuppertal abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Anwärterbezüge

A 6-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Einstellungsvorausetzungen

Ausbildung

Mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.

Höchstaltersgrenze

Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Sonstige Voraussetzungen

Europäische Union-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Beamtenstatusgesetz), gesundheitliche Eignung für die Verwaltungstätigkeit, Vorlage des einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses.

Auswahlverfahren

Bewerbungsunterlagen

Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Einstellungstest

Der Test wird von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. im Auftrag der Stadt Erkrath durchgeführt.

Vorstellungsgespräch

Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Pierlings.