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Aufnahmekriterien

In erster Linie erhalten Kinder, bei denen folgende Situationen gegeben sind, einen Betreuungsplatz:

  • Hauptwohnsitz der Familie ist Erkrath bzw. der Umzug nach Erkrath steht nachweislich bevor
  • Schulpflichtig werdende Kinder – auch die, die nach der Hauptbelegung zuziehen
  • Alleinerziehende, die berufstätig sind oder die nachweisbar (unterzeichneter Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag etc.) bis zum Betreuungsbeginn des Kindes in der Kindertagesstätte eine Arbeit aufnehmen werden
  • Eltern, bei denen beide Elternteile berufstätig sind oder die bis zum Betreuungsbeginn nachweisbar eine Arbeit aufnehmen werden
  • Familie/Kinder in Notsituationen – z. B. Krankheit der betreuenden Elternteile, drohende Kindeswohlgefährdung

Auf die Aufnahmekriterien kommt es nicht an, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wird, die aus besonderem Grund unabhängig von den genannten Voraussetzungen möglich ist. Hier kann auch ein Kind für einen befristeten Zeitraum in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden.