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Aufnahmekriterien der Kindertagesstätten der Stadt Erkrath

Das Angebot an Plätzen in den Kindertagesstätten reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf vollständig zu decken. Nicht alle Eltern werden für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkindertagesstätte erhalten. In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass kein Kitaplatz im wohnortnächsten Stadtteil angeboten werden kann. Daher sind für die Vergabe der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten der Stadt Erkrath Kriterien festzulegen.

Der § 5 KiBiz findet Anwendung, hiernach soll der Betreuungsumfang spätestens sechs Monate vorher dem Jugendamt gemeldet werden. Für die Planungssicherheit der Eltern und Einrichtungen findet die Platzvergabe für das anstehende Kindergartenjahr ab Ende Januar statt. Grundsätzlich ist ein älteres Kind einem jüngeren Kind vorzuziehen. Bei gleichen Voraussetzungen sind Geschwisterkinder und die Wohnortnähe vorrangig zu bewerten.

Aufnahmekriterien

In erster Linie erhalten Kinder, bei denen folgende Situationen gegeben sind, einen Betreuungsplatz:

  • Hauptwohnsitz der Familie ist Erkrath bzw. der Umzug nach Erkrath steht nachweislich bevor
  • Schulpflichtig werdende Kinder – auch die, die nach der Hauptbelegung zuziehen
  • Alleinerziehende, die berufstätig sind oder die nachweisbar (unterzeichneter Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag etc.) bis zum Betreuungsbeginn des Kindes in der Kindertagesstätte eine Arbeit aufnehmen werden
  • Eltern, bei denen beide Elternteile berufstätig sind oder die bis zum Betreuungsbeginn nachweisbar eine Arbeit aufnehmen werden
  • Familie/Kinder in Notsituationen – z. B. Krankheit der betreuenden Elternteile, drohende Kindeswohlgefährdung

Auf die Aufnahmekriterien kommt es nicht an, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wird, die aus besonderem Grund unabhängig von den genannten Voraussetzungen möglich ist. Hier kann auch ein Kind für einen befristeten Zeitraum in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden.