Bekämpfung
Der Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün der Stadt Erkrath veranlasst die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf öffentlichen Flächen, etwa auf Grünstreifen oder in Grün- und auf Sportanlagen. Beim Auftreten des Eichenprozessionsspinners auf Privatgrundstücken kann die Ordnungsbehörde vom Eigentümer die fachmännische Beseitigung des Nestes durch einen Schädlingsbekämpfer verlangen, wenn eine Gefährdung der Allgemeinheit zu befürchten ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich der Befall in der Nähe zu öffentlichen Straßen und Einrichtungen befindet.