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gebührenpflichtige Biotonnen

An-, Ab- und Ummeldung

Die Anmeldung, die Abmeldung oder auch die Änderung der Behältergröße (Ummeldung) sind von der jeweiligen Grundstückseigetümerin bzw. vom jeweiligen Grundstückseigentümer schriftlich oder persönlich an die Stadt Erkrath, Abteilung Abgaben · Forderungen zu richten. Für die Leerung der Behälter entsteht eine Gebühr, die auf dem Grundabgabenbescheid ausgewiesen wird. Angefangene Monate werden  voll berechnet.

Die Müllbehälter sind mit einem Etikett und einer individuellen Etikettnummer versehen. Nur Behälter mit gültigen Etiketten werden geleert.

Die Behälter werden bereits mit Etikett versehen von der Entsorgungsfirma aufgestellt, ausgetauscht oder abgeholt. Die Behälter sind Eigentum der Entsorgungsfirma und nur bestimmungsgemäß zu benutzen.

Gebühren

Die aktuell gültigen Gebühren für die Abfallbeseitigung entnehmen Sie der Gebührensatzung (siehe „Dokumente“). 

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Behältergröße und Leerungshäufigkeit.

Ein Abschlag auf die Restmüllgebühr wird gewährt, wenn auf dem Grundstück auch eine Biotonne verwendet wird. Das Biotonnenvolumen muss dabei mindestens ein Dittel des gemeldeten Restmüllvolumens ausmachen. Für die Biotonnen wird keine Gebühr erhoben, solange das Behältervolumen 240 Liter nicht übersteigt. Übersteigt jedoch das Biotonnenvolumen das Dreifache des Restmüllvolumens, ist das Mehrvolumen gebührenpflichtig.

Ein Abschlag auf die Restmüllgebühr wird auch gewährt, wenn der Stadt Erkrath schriftlich mitgeteilt wird, dass auf dem eigenen Grundstück selbst kompostiert und der Stadt Erkrath ein Kontrollrecht gestattet wird. Den Antrag auf den Kompostierabschlag finden Sie unter „Dokumente“.