Baulandkataster
Ein Baulandkataster bietet die Möglichkeit, die unbebauten und mindergenutzten Grundstücke in einer Gesamtübersicht (Baulandkataster) zu erfassen und nach einem gesetzlich geregelten Verfahren zu veröffentlichen. In einem Baulandkataster werden nur Bauflächen aufgenommen, für die bereits Baurecht besteht oder die Schaffung eines Baurechtes über ein Bebauungsplanverfahren angestoßen wurde.
Das Baulandkataster der Stadt Erkrath beinhaltet unbebaute Grundstücke und Grundstücksbereiche (Baulücken), die für eine Wohnbebauung geeignet sind und deren Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Baulandkatasters ausdrücklich der Veröffentlichung ihres Grundstückes zugestimmt haben.
Im veröffentlichten Baulandkataster der Stadt Erkrath ist insgesamt eine Baulücke als Wohnbaufläche verzeichnet. Diese befindet sich im Stadtteil Hochdahl. In Alt-Erkrath und Unterfeldhaus konnten keine Baulücken aktiviert werden.
Das Baulandkataster können Sie unter „Dokumente“ als Karte oder Liste herunterladen.
Hinweis für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Erkrath
Potentielle Bauflächen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Baulandkataster erfüllen, können auf Ihren Wunsch jederzeit in das Baulandkataster der Stadt Erkrath aufgenommen und veröffentlicht werden. Gegen diese Veröffentlichung können Sie aber auch jederzeit widersprechen. Das Grundstück wird dann aus dem Baulandkataster entfernt.