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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die bereits vorhandene und die längerfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. In seiner vorbereitenden Funktion bildet er damit die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan ist an den Regionalplan und die Landesentwicklungspläne als überörtliche Vorgaben anzupassen. Wie aus dem Namen des Plans ersichtlich wird, kann aus ihm insbesondere abgelesen werden, welche Flächen welche Nutzungen haben. Beispielhaft sind Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrs- und Versorgungsflächen, Grünflächen, Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Beispiel zum Schutz der Umwelt, Wasserflächen und Flächen für die Landwirtschaft zu nennen. Die Darstellungen sind nicht parzellenscharf.

Der Flächennutzungsplan entfaltet Bürgerinnen und Bürgern gegenüber keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Das bedeutet beispielsweise, dass aus den Darstellungen kein Baurecht für ein Grundstück hergeleitet werden kann. Verbindliche Darstellungen erfolgen im Bebauungsplan, der inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Der Flächennutzungsplan ist unter „Externe Links“ einsehbar.