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Urnenreihengräber

Für Urnenreihengräber gelten im Allgemeinen dieselben Regelungen wie für Sargreihengräber.

Auch diese Gräber werden der Reihe nach vergeben, ein Aussuchen innerhalb des Grabfeldes ist nicht möglich. Es kann grundsätzlich nur eine Urne bestattet werden. Weitere Urnenbeisetzungen und ein Nacherwerb der Grabstelle sind nicht möglich. Für Urnenreihengräber gilt derzeit eine sogenannte Verfügungszeit von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit sind die Gräber durch den Verfügungsberechtigten abzuräumen.