Sargreihengräber und Kinderreihengräber
Reihengräber
Reihengräber sind Grabanlagen für Erdbestattungen und werden auf einem hierfür vorgesehenen Grabfeld der Reihe nach vergeben. Der Standort eines Reihengrabs kann daher nicht, wie es bei Wahlgräbern möglich ist, individuell ausgesucht werden. Die Ruhezeit für Reihengräber beträgt ebenfalls 30 Jahre. Reihengräber können nach Ablauf der Ruhezeit jedoch nicht nacherworben werden. Reihengräber müssen daher nach Ablauf der Ruhezeit durch den Nutzungsberechtigten zwingend abgeräumt werden.
Je Grabstelle ist grundsätzlich nur eine Bestattung möglich. Lediglich bei einer gleichzeitigen Bestattung können bis zu vier Urnen mitbestattet werden. Weitere Ausnahmen ergeben sich aus der Friedhofssatzung (§ 15 Abs. 4).
Wer die Beisetzung eines Angehörigen in ein bereits angelegtes Grab in Erwägung zieht, sollte aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Reihengrabs ein Wahlgrab vorziehen.
Kinderreihengräber
Für Bestattungen von Kindern unter fünf Jahren sind auf allen städtischen Friedhöfen kleinformatige Kinderreihengräber vorgesehen. Die Ruhezeit beträgt hier 25 Jahre.