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Urnenwahlgräber

Für Urnenwahlgräber, die es in zwei Größenvarianten gibt, gelten im Allgemeinen die gleichen Regelungen wie für Sargwahlgräber. Auch für diese Grabart gilt eine 30-jährige Ruhezeit, für die das Grab erworben werden muss. Urnenwahlgräber können auch ohne aktuelle Bestattung für einen Zeitraum von einem bis zu 30 Jahren, auch mehrmals, nacherworben werden. Es ist auch hier möglich, neue Grabstellen für die Zukunft zu den gleichen Bestimmungen, wie sie für Wahlgräber gelten, zu erwerben.

Urnenwahlgräber für vier Urnen

Großformatige Urnenwahlgräber mit den Maßen 1,50 x 0,80 Meter können für Beisetzungen für bis zu vier Urnen genutzt werden und eignen sich demzufolge sehr gut als Familienurnengräber.

Urnenwahlgräber für zwei Urnen

Das kleine Urnenwahlgrab mit einer Größe von 0,80 x 0,80 Meter ist für eine Bestattung von bis zu zwei Urnen vorgesehen, zum Beispiel als Grablege für ein Ehepaar. Diese Variante ist preisgünstiger und durch die kleinere Fläche auch leichter durch die Angehörigen zu pflegen.