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Sargwahlgräber

Sargwahlgräber sind Wahlgräber, die als Einzel-oder Mehrfachgräber erworben werden können. Zusätzlich zur Beisetzung je eines Sarges können bis zu vier Urnen pro Grabstelle beigesetzt werden. Es handelt sich hierbei um das klassische Familiengrab.

Bei einer Neubestattung sind Wahlgräber für den Zeitraum der 30-jährigen Ruhezeit zu erwerben. Die Besonderheit eines Wahlgrabs ist, dass das Grabfeld vom Nutzungsberechtigten ausgesucht werden kann. Nach Ablauf der Ruhezeit kann diese Grabart auch ohne erneute Bestattung für einen Zeitraum zwischen einem Jahr und 30 Jahren, auch mehrfach, nacherworben werden.

Es ist auch möglich, zunächst ohne Bestattung eine Grabstelle für die Zukunft zu erwerben. Die Grabstelle muss in diesem Fall für mindestens fünf Jahre angekauft und während dieser Zeit von dem Nutzungsberechtigten gepflegt werden. Die Pflege und Erhaltung der Grabstätte sowie das Abräumen nach Ablauf der Nutzungszeit, sofern kein Nacherwerb gewünscht wird, obliegen dem Nutzungsberechtigten.