Rasenreihengräber und Urnenrasenreihengräber
Auf allen drei städtischen Friedhöfen befinden sich Rasenflächen zur Bestattung in Rasenreihen- und Urnenrasenreihengräbern. Diese Grabarten werden oft als „halbanonyme Gräber” bezeichnet.
Bei einem Rasenreihengrab handelt es sich um eine Grabstätte, die sich auf einer Wiese befindet. Die Grabstätte wird auch hier der Reihe nach vergeben, sodass sie nicht individuell ausgesucht werden kann. Die Ruhezeiten betragen 30 Jahre für Särge und 25 Jahre für Urnengräber.
An der jeweiligen Bestattungsstätte ist eine Grabplatte verpflichtend. Größe, Form, Material, Aufschrift und Farbe dieser Grabplatten sind in der Friedhofsatzung fest vorgeschrieben. Andersartige Grabsteine und Holzkreuze sind daher nicht gestattet. Weitere Informationen über die genaue Gestaltung der Grabplatten und das Rasenreihenfeld können Sie der Friedhofssatzung entnehmen.
Wie bei den anonymen Rasenflächen wird der Rasen auch hier durch den Friedhofsgärtner gepflegt, für die Angehörigen fällt für die Dauer der Ruhezeit keinerlei Pflegearbeit an. Daher dürfen auch keine Gegenstände, Kerzen, Grabschmuck oder ähnliches an den Grabstellen abgelegt werden. An allen Rasenfeldern sind Gedenkplätze zum Abstellen von Kerzen und Schmuck eingerichtet.