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Sargwahlgräber und Urnenwahlgräber

Sargwahlgräber

Sargwahlgräber sind Wahlgräber, die als Einzel-oder Mehrfachgräber erworben werden können. Zusätzlich zur Beisetzung je eines Sarges können bis zu vier Urnen pro Grabstelle beigesetzt werden. Es handelt sich hierbei um das klassische Familiengrab.

Bei einer Neubestattung sind Wahlgräber für den Zeitraum der 30-jährigen Ruhezeit zu erwerben. Die Besonderheit eines Wahlgrabs ist, dass das Grabfeld vom Nutzungsberechtigten ausgesucht werden kann. Nach Ablauf der Ruhezeit kann diese Grabart auch ohne erneute Bestattung für einen Zeitraum zwischen einem Jahr und 30 Jahren, auch mehrfach, nacherworben werden.

Es ist auch möglich, zunächst ohne Bestattung eine Grabstelle für die Zukunft zu erwerben. Die Grabstelle muss in diesem Fall für mindestens fünf Jahre angekauft und während dieser Zeit von dem Nutzungsberechtigten gepflegt werden. Die Pflege und Erhaltung der Grabstätte sowie das Abräumen nach Ablauf der Nutzungszeit, sofern kein Nacherwerb gewünscht wird, obliegen dem Nutzungsberechtigten.

Urnenwahlgräber

Für Urnenwahlgräber, die es in zwei Größenvarianten gibt, gelten im Allgemeinen die gleichen Regelungen wie für Sargwahlgräber. Auch für diese Grabart gilt eine 30-jährige Ruhezeit, für die das Grab erworben werden muss. Urnenwahlgräber können auch ohne aktuelle Bestattung für einen Zeitraum von einem bis zu 30 Jahren, auch mehrmals, nacherworben werden. Es ist auch hier möglich, neue Grabstellen für die Zukunft zu den gleichen Bestimmungen, wie sie für Wahlgräber gelten, zu erwerben.

Urnenwahlgräber für vier Urnen

Großformatige Urnenwahlgräber mit den Maßen 1,50 x 0,80 Meter können für Beisetzungen für bis zu vier Urnen genutzt werden und eignen sich demzufolge sehr gut als Familienurnengräber.

Urnenwahlgräber für zwei Urnen

Das kleine Urnenwahlgrab mit einer Größe von 0,80 x 0,80 Meter ist für eine Bestattung von bis zu zwei Urnen vorgesehen, zum Beispiel als Grablege für ein Ehepaar. Diese Variante ist preisgünstiger und durch die kleinere Fläche auch leichter durch die Angehörigen zu pflegen.

Autor: Heiko Tomaszewski