Vorbereitung der Bundestagswahl
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl wird am 12.01.2025 erstellt. An diesem Stichtag werden alle in Erkrath Wahlberechtigten darin eingetragen. Ein Wegzug aus Erkrath nach dem Stichtag innerhalb Deutschlands oder in das Ausland belangt das Wahlrecht nicht. Bei Umzügen im Bundesgebiet kann auf Antrag bis zum 02.02.2025 das Wahlrecht in die neue Wohnortgemeinde verlegt werden.
Der Zeitpunkt für den Beginn der Briefwahl steht noch nicht fest. Diese kann frühestens nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses starten und ist insbesondere davon abhängig, wann die dazu erforderlichen Materialien und Vordrucke bei der Stadtverwaltung vorliegen.