Vorgehen
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sieht eine dreimonatige Frist für die Anmeldung einer Erklärung vor. Diese muss von den Personen, welche eine Erklärung nach dem SBGG abgeben möchten, bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem auch die spätere Erklärung erfolgen soll.
Die Anmeldung ist schriftlich, per Mail über standesamt@erkrath.de oder telefonisch beim Standesamt möglich.
Für die schriftliche Anmeldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular unter Dokumente.
Nach der Anmeldung beim Standesamt kann die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen frühestens nach drei Monaten und spätestens nach sechs Monaten abgegeben werden.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache der erklärenden Person beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertretung im Standesamt vorgeschrieben.