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Wie wird der kommunale Wärmeplan erstellt?
Der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung wird durch das Wärmeplanungsgesetz detailliert geregelt:
- Zunächst wird in einer Eignungsprüfung festgestellt, welche Teilgebiete voraussichtlich nicht für den Anschluss an ein Wärmenetz geeignet sind (§ 14 WPG). Darauf folgt eine Bestandsanalyse, in der Daten zum aktuellen Wärmebedarf, zu bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen sowie zur Energieinfrastruktur in Erkrath erhoben werden (§ 15 WPG). Anschließend werden in der Potenzialanalyse alle Möglichkeiten zur Gebäudesanierung, zur Nutzung Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung, zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung ermittelt (§ 16 WPG).
- Auf Grundlage dieser Daten werden Zielszenarien für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung für Erkrath erstellt (§ 17 WPG). Dabei wird die Stadt Erkrath in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete unterteilt und festgelegt, welche Arten der Wärmeversorgung für die Jahre 2030, 2035 und 2040 jeweils am besten geeignet sind (§§ 18 und 19 WPG).
- Im letzten Schritt wird eine erste Umsetzungsstrategie für die Wärmeplanung entwickelt (§ 20 WPG).