Zusammenhang Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Am 1. Januar 2024 traten Änderungen des GEG gemeinsam mit dem WPG in Kraft. Während das WPG auf die systematische Planung und Optimierung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene abzielt, konzentriert sich das GEG auf die energetischen Standards von Gebäuden.
Die Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ist eng mit der Wärmeplanung verknüpft. Für Bestandsgebäude und bestimmte Neubauten gilt diese Anforderung für Erkrath erst nach Ablauf der Frist für die Erstellung des Wärmeplans, d.h. ab dem 30. Juni 2028. So können sich Bürger bei der Wahl ihrer Heizsysteme an dem kommunalen Wärmeplan orientieren.