Warum gibt es ein Bundeswärmeplanungsgesetz?
Das Bundeswärmeplanungsgesetz (BWPG) verpflichtet die Länder, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden und regelt Aufbau und Durchführung der Wärmeplanung. Das BWPG enthält außerdem die Anforderungen an Wärmenetzbetreiber, ihre Wärmenetze schrittweise bis 2045 zu dekarbonisieren. Gemäß des BWPG, gilt für Erkrath den Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Kommunen die Wärmeplanung alle 5 Jahren fortschreiben.
Gibt es eine Gesetzgebung des Landes NRW?
Im Juli 2024 beschloss das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer kommunalen Wärmeplanung in NRW (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG). Die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs ergeben sich im Wesentlichen aus dem BWPG, an dem sich das LWPG eng orientiert. Das Gesetz soll laut Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) im Jahr 2024 in Kraft treten.
Zusammenhang Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Am 1. Januar 2024 traten Änderungen des GEG gemeinsam mit dem WPG in Kraft. Während das WPG auf die systematische Planung und Optimierung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene abzielt, konzentriert sich das GEG auf die energetischen Standards von Gebäuden.
Die Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ist eng mit der Wärmeplanung verknüpft. Für Bestandsgebäude und bestimmte Neubauten gilt diese Anforderung für Erkrath erst nach Ablauf der Frist für die Erstellung des Wärmeplans, d.h. ab dem 30. Juni 2028. So können sich Bürger bei der Wahl ihrer Heizsysteme an dem kommunalen Wärmeplan orientieren.