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Betreuung und Gebühren

Die Beratung durch die Verfahrenslotsin verläuft unabhängig. Sie unterliegt einer Schweigepflicht und kann als Vertrauens- oder Kontaktperson tätig sein und auch zu Gesprächen begleiten. Die Beratung orientiert sich entsprechend immer an den Rechten und Intreressen der Leistungsberechtigten – also den Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) Behinderung.

Die Beratung ist kostenfrei.