Betreuung und Gebühren
Die Beratung durch die Verfahrenslotsin verläuft unabhängig. Sie unterliegt einer Schweigepflicht und kann als Vertrauens- oder Kontaktperson tätig sein und auch zu Gesprächen begleiten. Die Beratung orientiert sich entsprechend immer an den Rechten und Intreressen der Leistungsberechtigten – also den Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) Behinderung.
Die Beratung ist kostenfrei.