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Einrichtung der neuen Fahrradstraße am Millrather Weg

Ab Montag, den 05.08.2024, beginnen die Arbeiten zur Einrichtung der neuen Fahrradstraße am Millrather Weg im Bereich zwischen Matthias-Claudius-Straße und Niermannsweg in Unterfeldhaus. Die Maßnahme umfasst neben dem Aufbringen von Hinweismarkierungen am Beginn und Ende der Straße auch die Ausweisung von Parkflächen sowie den Aufbau der notwendigen Beschilderung. Ergänzend dazu werden die Vorfahrtsregelungen an den Einmündungen Kampsweg sowie Matthias-Claudius-Straße angepasst und in regelmäßigen Abständen Fahrradpiktogramme sowie rote Begleitlinien auf der Fahrbahn aufgebracht. Um die Arbeiten durchführen zu können, müssen abschnittsweise temporäre Halteverbote eingerichtet werden. Die Einrichtung der ersten Fahrradstraße in Erkrath soll Mitte August abgeschlossen sein.

Radverkehr sowie E-Scooter haben in diesem Teilstück dann Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmenden. Pkw und Motorräder dürfen die Fahrradstraße auch weiterhin befahren, lediglich der Lkw-Verkehr ist nur noch für Anlieger zugelassen. Die bereits gültige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bleibt bestehen. Zusätzlich gilt, dass motorisierte Verkehrsteilnehmende ihre Geschwindigkeit bei Bedarf verringern müssen, um eine Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs zu vermeiden.

Zweijährige Testphase mit neuen Regeln startet Mitte August

Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt. Zudem darf in der Fahrradstraße am Millrather Weg künftig nur noch in den neu gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Ein kurzes Halten zum Be- und Entladen ist weiterhin auch außerhalb der markierten Flächen erlaubt. Die Stadt Erkrath führt im Rahmen der zweijährigen Testphase Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen in der neuen Fahrradstraße durch und nimmt gegebenenfalls weitere Anpassungen vor.

29.07.2024